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<big>Gemäss Anhang 1.12 der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) bezüglich der "Unbefugten Manipulation von Fernmeldeanlagen durch fernmeldetechnische Übertragungen" '''blockieren''' wir ab dem ersten Quartal 2024 standardmässig '''ausgehende TCP-Verbindungen auf Port 25 (SMTP)''' für Internetanschlüsse von '''Privatpersonen''' sowie solche, die über eine '''dynamische IP-Adresse''' verfügen. Die Umsetzung wird bis '''Ende Q1/2024 abgeschlossen''' sein. Bei einigen ist dies bereits erfolgt, während es bei anderen fortlaufend umgesetzt wird.</big> | |||
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<big>- Port 587 für ausgehende E-Mails zu verwenden</big> | |||
<big>- oder auf eine feste IP-Adresse zu wechseln</big> | |||
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Aktuelle Version vom 20. Mai 2025, 17:30 Uhr
Gemäss Anhang 1.12 der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) bezüglich der "Unbefugten Manipulation von Fernmeldeanlagen durch fernmeldetechnische Übertragungen" blockieren wir ab dem ersten Quartal 2024 standardmässig ausgehende TCP-Verbindungen auf Port 25 (SMTP) für Internetanschlüsse von Privatpersonen sowie solche, die über eine dynamische IP-Adresse verfügen. Die Umsetzung wird bis Ende Q1/2024 abgeschlossen sein. Bei einigen ist dies bereits erfolgt, während es bei anderen fortlaufend umgesetzt wird.
Als mögliche Lösungen empfehlen wir:
- Port 587 für ausgehende E-Mails zu verwenden
- oder auf eine feste IP-Adresse zu wechseln